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Inklusionsberatung und individuelle Förderplanung
Um im Schulalltag zurecht zu kommen, ist manchmal mehr Unterstützung notwendig. Wie die Inklusionsberatung abläuft erfahren Sie hier.
Inklusionsberatung und individuelle Förderplanung
Um im Schulalltag zurecht zu kommen, bedarf es manchmal zusätzlicher Unterstützung. Als integrierte Begegnungsschule verstehen wir Vielfalt als Lernchance für die soziale und emotionale Entwicklung aller.
Im Rahmen des wachsenden Inklusionskonzeptes bieten wir für Schüler:innen:
- individuelle Betreuung
- spezifische Förderangebote
- Erstellung von Förderplanvereinbarungen
Was ist eine Förderplanvereinbarung?
Eine Förderplanvereinbarung ist ein Dokument, das alle Förderbedarfe und beschlossenen Fördermaßnahmen für unsere Schüler:innen schriftlich festhält. Gemeinsam mit allen Beteiligten evaluieren wir vierteljährlich.
Somit sind:
- alle Schritte transparent und nachvollziehbar.
- alle Beteiligten durch regelmäßigen Austausch aktiv eingebunden.
- eine engmaschige Dokumentation möglich, die uns eine reibungslosere Gestaltung der Übergänge zwischen unseren Schulzweigen erlaubt.
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Schüler:innen mit besonderem Förderbedarf kann im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Diese Maßnahmen sollen
- die spezifische Benachteiligung ausgleichen
- ohne das Anforderungsprofil der Aufgabenstellung zu verändern.
Von Schüler:innen mit einem Nachteilsausgleich wird dieselbe inhaltlich-fachliche Leistung erwartet wie von allen anderen Schüleri:nnen. Sie erhalten jedoch Hilfestellungen und teilweise andere Notenkriterien, um ihre Leistungen unter Beweis zu stellen.
Nachteilsausgleiche können im Bedarfsfall u.a. folgende Maßnahmen beinhalten:
- Zeitverlängerung in schriftlichen Testen
- Eine separate Räumlichkeit für das Schreiben von Testen
- Technische Hilfsmittel
Prozess für Nachteilsausgleiche
Bei Fragen rund um das Thema wenden Sie sich gerne an foerderzentrum@dsjmail.co.za